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Leinenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern – wie Hundehalter Ihre Tiere hier führen müssen

 

Als Grundlage dient in Meckelnburg-Vorpommern die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden, welche im Jahr 2000 in Kraft getreten ist. Darin wird genau definiert, wo und wann die Besitzer von Hunden ihre Tiere an der Leine zu führen haben.

 

Darin steht geschrieben, dass alle Halter ihre Tiere zu allen öffentlichen Veranstaltungen, an Orte mit großen Menschenansammlungen, sowie in alle öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus und Bahn mitnehmen dürfen, diese dort jedoch an der Hundeleine gehalten werden müssen. Selbiges gilt auch in jeglichen Verkaufsstätten (sofern vom Inhaber nicht unterbunden) und in den Tiergärten. Für gefährliche Rassen und Tiere gelten gesonderte Regeln. Da Mecklenburg-Vorpommern zudem über eine große Auswahl verschiedenster Strände verfügt, wurde auch hier seitens des Bundeslandes entschieden, dass Tiere dort generell ohne Hundeleine geführt werden dürfen – es gibt jedoch Ausnahmen. Daher sollte man immer auf die Beschilderung vor Ort achten, die den Strand entweder als leinenfreie Zone ausweist oder auf einen verpflichtenden Leinenzwang hinweist. Diese Schilder müssen an jedem Zugang zum Strand zu finden sein.

 

Alle zusätzlichen Bestimmungen zur Leinenpflicht gehen nicht vom Land selbst, sondern von den einzelnen Städten und Kommunen aus. Über Sonderregelungen sollte man sich daher im besten Falle vor Ort bei der Gemeinde informieren. So gilt in den größeren Städten Mecklenburg-Vorpommerns meist eine Leinenpflicht in allen Fußgängerzonen, sowie in Stadtparks und ähnlichen Gebieten.

 

Gefährliche Hunderassen in Mecklenburg-Vorpommern

 

Insgesamt stehen in Mecklenburg-Vorpommern vier Hunderassen auf der Rasseliste. Diese gelten dort als gefährliche Tiere und unterliegen spezieller Bestimmungen, an die die Besitzer sich halten müssen. Die betroffenen Rassen sind der American Pitbull Terrier, der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire Bull Terrier und der Bull Terrier. Zusätzlich kann jeder Hund als gefährlich eingestuft werden, wenn dieser über ein unnatürlich hohes Maß an Kampfbereitschaft verfügt oder sich anderen Menschen oder Tieren gegenüber bedrohlich oder angriffslustig zeigt. Jedes Tier, das als potenzielle Gefahr eingestuft wird, unterliegt im Anschluss den Richtlinien zur Führung von gefährlichen Hunden. Die Haltung dieser Tiere bedarf einer gesonderten Erlaubnis des zuständigen Amtes.

 

Es besteht für die Halter von gefährlichen Hunden jedoch generell die Möglichkeit, sich ein sogenanntes Negativzeugnis ausstellen zu lassen, dass im Rahmen eines Wesenstests bescheinigt, dass das Tier keinerlei aggressive Verhaltensweisen aufweist und somit als ungefährlich eingestuft werden kann. Diese Bescheinungen sind beim Amt oder Tierarzt zu erhalten und müssen bei der örtlichen Ordnungsbehörde vorgelegt werden. Ferner gilt es, diese bei zukünftigen Gassi-Runden bei sich zu tragen, um bei eventuellen Kontrollen von Ordnungsamt oder Polizei beweisen zu können, dass das Tier nicht den strengen Regeln der gefährlichen Hunde in Mecklenburg-Vorpommern unterliegt. Nur so lässt sich eine folgende Strafe vermeiden, ohne nervige Wege wie Widerspruch einlegen zu müssen.

 

Hunde, die als gefährlich gelten, müssen im gesamten Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern einen Maulkorb tragen, sobald sie das eigene, befriedete Besitztum oder Grundstück verlassen. Sollte dies nicht geschehen und zu einem Vorfall kommen, können hohe Strafen veranschlagt werden. Ferner gilt in Mecklenburg-Vorpommern die Regel, dass alle als gefährlich geltenden Hunde über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen müssen – dieses ist im Zweifelsfall den Kontrolleuren auch nachzuweisen. Auch ein Chip oder eine Tätowierung, die eine eindeutige Identifikation des Tieres ermöglichen, sind bei gefährlichen Tieren unabkömmlich.

 

Jeglicher Grundbesitz, auf dem sich gefährliche Tiere frei bewegen, muss mit Schildern wie „Vorsicht, bissiger Hund!“ oder „Vorsicht, gefährlicher Hund!“ gekennzeichnet werden.

 

Strafe im Falle einer Nichtbeachtung

 

Wenn ein Hundehalter dem Leinenzwang des Bundeslandes Mecklenburg Vorpommern nicht nachkommt, erwartet diesen eine Strafe von bis zu 25.000 € Bußgeld. Dabei handelt es sich jedoch um einen Ausnahmefall – meist werden Bußgelder zwischen 50 und 250 € veranschlagt. Sollte es zu gefährlichen Situationen oder gar Beißvorfällen kommen, können die Strafen jedoch von Ordnungsamt oder Polizei deutlich angehoben werden.

 

Sollte ein Hundebesitzer seinem Hund keinen Maulkorb anziehen, obwohl dieser in der Verpflichtung dazu steht einen solchen zu tragen, haftet der Halter im Zweifelsfall auch mit seinem Privatvermögen und muss für alle entstandenen Schäden an Mensch und Tier aufkommen. Auch eine eventuelle Hundehaftpflicht kommt nicht für den Schaden auf, wenn man den Maulkorbzwang missachtet hat. Hier können schnell Summen im fünf- bis sechsstelligen Bereich fällig werden.

 

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

 

Eine Hundehaftpflicht ist in Mecklenburg-Vorpommern keine Pflichtversicherung für ihre Tiere – es sei denn, es handelt sich um ein Tier der gefährlichen Rassen oder dem Hund wurde eine Gefährlichkeit nachgewiesen. In diesem Fall ist eine Haftpflichtversicherung für das Tier verpflichtend und muss bei einer Kontrolle nachgewiesen werden können.

 

Eine weitere Besonderheit, die man erwähnen sollte, ist die Kennzeichnungs-Pflicht in Mecklenburg-Vorpommern. Diese besagt, dass jeder Hund mit einem Halsband ausgestattet sein muss, an dem sowohl Name und Wohnanschrift des Halters zu finden sind, als auch eine gültige Steuermarke angebracht sein muss. Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass eine oder mehrere dieser Komponenten fehlen, können sehr teure Bußgelder fällig werden.

 

Auch die Zahlung einer Hundesteuer ist in Mecklenburg Vorpommern, wie auch im Rest des deutschen Bundesgebietes, Pflicht. Über die Höhe dieser entscheidet entweder die Stadt oder die Kommune.