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Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt – die strengsten Regeln der Bundesrepublik

 

Sachsen-Anhalt sagt man die strengsten Regeln im Bereich des Leinenzwangs nach. So gilt dort für alle Vierbeiner eine generelle Pflicht zur Hundeleine in den öffentlichen Gebieten, die das ganze Jahr über einzuhalten ist. Auf Forstwegen und in Wäldern tritt diese nicht in Kraft, es sei denn man befindet sich in der Brut- und Setzzeit. Mit dieser geht ebenfalls eine generelle Anleinpflicht für die Vierbeiner in allen Bereichen des Forstes, Waldes und der Natur einher. Diese Regelung dient dem Schutz der wildlebenden Tiere, die in dieser Zeit Nachwuchs erhalten, welcher eines besonderen Schutzes bedarf.

 

Besonders die Regeln im Wald und in Jagdgebieten sind demnach sehr streng. Hier sollte man im höchsten Maße Wert darauf gelegt werden, diese einzuhalten – einerseits zum Schutz der wildlebenden Tiere und dessen Nachwuchses, andererseits zum Schutze des Hundes selbst. Jägern ist es nämlich erlaubt das Tier umgehend zu erschießen, sobald es sich nicht mehr im Wirkungsbereich des Hundehalters befindet. Eine Vorwarnung oder anderweitige Versuche, den Hund vom Jagen und Hetzen abzuhalten, stehen nicht in der Verantwortung des Jägers. Somit sollte man in diesen Zeiten besonders darauf achten, die Tiere an der Leine und möglichst nah an sich selbst zu halten.

 

Das Gesetz in der Setz- und Brutzeit gilt auch auf Flächen, die eigentlich für freilaufende Tiere gedacht sind. Da sich auch dort Kaninchen, Hasen oder andere Tiere die dem Schutz unterlegen befinden könnten, darf auch auf den extra ausgeschilderten Freiflächen in dieser Zeit der Hund nicht von der Leine gelassen werden. Die einzige Möglichkeit in diesem Zeitraum bietet ein eingezäunter, eigener Garten. Der Zeitraum von Setz- und Brutzeit liegt zwischen dem 01. März und 15. Juli. Vorher und nachher dürfen die Vierbeiner an allen ausgeschriebenen Stellen, sowie in Wald- und Forstgebieten auch ohne Leine geführt werden.

 

Die einzige Ausnahme von diesem Gesetz bilden Blinden-, Polizei-, und ausgebildete Hüte- und Jagdhunde, die im Rahmen eines öffentlich genehmigten Einsatzes frei laufen müssen. Für Privathunde ist jedoch keine Ausnahmeregelung möglich.

 

Bestimmungen einzelner Kommunen

 

Über das Landesrecht können sich auch die Kommunen nicht hinwegsetzen, jedoch kommt es häufig vor, dass einzelne Städte oder Landkreise zusätzliche Bestimmungen einführen. Hier sollte man sich vor Ort nach ausführlichen Regeln zur Leinenführung und Maulkorbpflicht erkundigen.

 

Maulkorbpflicht in Sachsen-Anhalt

 

Zudem verfügt Sachsen-Anhalt über sehr strenge Regeln bei der Maulkorbpflicht. So gilt diese nicht nur für die als gefährlich eingestuften Hunderassen, sondern auch dann, wenn der Halter aufgrund seiner konstitutionellen Verfassung nicht dazu in der Lage ist, den Hund sicher an der Hundeleine zu führen. Ob dies der Fall ist, wird vom jeweiligen Sachbeaarbeiter eigenmächtig entschieden – eine schmächtige Frau, die einen großen und schweren Hund führt, kann jedoch bereits Anlass genug sein, um eine Maulkorbpflicht für das Tier zu veranlassen. Daher empfiehlt es sich im gesamten Gebiet von Sachsen-Anhalt, bei der zuständigen Behörde schon im Vorfeld eine Entbindung von der Maulkorbpflicht zu beantragen. Die notwendigen Unterlagen dazu liegen bei der Stadtverwaltung bereit.

 

Gefährliche Hunde in Sachsen-Anhalt

 

Als gefährliche Tiere gelten in Sachsen-Anhalt die Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Pitbull Terrier. Diesen sagt man ein von Natur aus erhöhtes Aggressionspotential nach, sodass diese einer generellen Leinenpflicht unterliegen. Seit 2009 sind alle Halter von Vierbeinern dieser Rassen dazu verpflichtet, mit dem Tier einen Wesenstest abzuhalten und selbst die Sachkundeprüfung, welche eine Art Führungszeugnis ist, abzulegen. Außerdem müssen die Hunde mit einem Erkennungschip versehen und im örtlichen Register für gefährliche Hunderassen eingetragen werden. Um einen solchen Hund zu halten, bedarf es einer Genehmigung des zuständiges Amtes im Stadtkreis oder des Bezirks.

 

Auch unabhängig von der Rasse können jedoch gefährliche Hunde ermittelt werden. Wenn ein Hund eine erhöhte Aggressivität aufweist, kampfbereit auf andere Tiere oder Menschen zugeht oder es bereit zu Beißattacken gegen Mensch oder Tier kam, gilt dieser im gesamten Gebiet von Sachsen Anhalt als gefährliches Tier und unterliegt ebenfalls den strengen Auflagen.

 

Strafe bei einem Verstoß gegen die Leinenpflicht

 

Wenn man sich nicht an die strengen Regeln der Pflicht zur Anleinung in Sachsen-Anhalt hält, können Bußgelder im fünfstelligen Bereich die Folge sein. Üblich sind jedoch Bußgelder zwischen 50 und 200 Euro. Selbiges gilt bei dem Verstoß gegen die Maulkorbpflicht, die bei gefährlichen Hunden zum Einsatz kommt. Sollte eine entsprechende Befreiung vorliegen, ist diese stets mit sich zu führen.

 

Sollte es in einem Wald- oder Forstgebiet während der Brutzeit zu einem freilaufenden Hund kommen, kann zudem ein Jäger das Tier erschießen ohne weitere Maßnahmen ergreifen zu müssen. Es sollte daher besonders darauf geachtet werden, in dieser Zeit das Tier stets an der Hundeleine und in der eigenen Nähe zu führen.

 

Bei sich wiederholenden Beißvorfällen kann zudem dem Hundehalter das Tier entzogen werden und dieses ins Tierheim gelangen. Auch ein langfristiges Verbot der Hundehaltung ist möglich, sofern es aufgrund mangelnder Führung an der Leine zu gefährlichen Situationen kommt.

 

Weitere Pflichten für Hundehalter in Sachsen Anhalt

 

Im gesamten Gebiet von Sachsen-Anhalt sind die Halter von Hunden zudem dazu verpflichtet, für ihr Tier eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Regelung ist unabhängig von der Rasse, Größe oder dem Gewicht des Tieres und gilt für jeden Hundehalter mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Ein Verstoß dagegen kann mit mehreren hundert Euro Strafe belangt werden.