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Die Leinenpflicht in Schleswig-Holstein hat in erster Linie Sicherheitsgründe

Seit dem 01.01.2016 ist im Bundesland Schleswig Holstein das Gesetz über das Halten von Hunden in Kraft getreten, das zu dem Zweck erlassen wurde, dass Hunde generell in Schleswig-Holstein so zu halten sind, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Dazu gehört auch, dass es jetzt an vielen Orten eine Leinenpflicht gibt, aber nicht überall. Zusätzlich werden in Schleswig-Holstein Unterschiede zwischen Nichtgefahrhunden und Gefahrhunden gemacht, denn es gibt hier auch eine Gefahrhundeverordnung, die in Bezug auf die Anleinpflicht durch die Hundehalter zu beachten ist. Was ein Gefahrhund ist, ist nicht rassegebunden, sondern hat mit dem vorher gezeigten Verhalten des Tieres zu tun, das immer dann als Gefahrhund eingestuft werden kann, wenn es ohne hinreichenden Grund einen Menschen gebissen, ohne Grund ein anderes Tier angegriffen, Tiere gehetzt oder sich anders besonders aggressiv verhalten hat. Wird so etwas einer Behörde angezeigt, kann das Tier durch einen besonderen Verwaltungsakt als Gefahrhund eingestuft werden.

Leinenpflicht für Haushunde, die nicht zu den Gefahrhunden gehören

Hunde, die nicht zu den Gefahrhunden zählen, dürfen in Schleswig Holstein an folgenden Orten nur an der Hundeleine geführt werden: in allen Fußgängerzonen, Einkaufsgegenden und jenen innerörtlichen Bereichen mit einem ähnlich hohem Publikumsverkehr, bei Veranstaltungen wie Volksfesten, Umzügen und dergleichen, in allen örtlich begrenzten Park-, Garten- oder Grünanlagen mit einer Ausnahme, nämlich den ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten, auf den Grundstücken von Mehrfamilienhäusern und auch innerhalb der öffentlich zugänglichen Bereiche solcher Häuser, in allen öffentlichen Gebäuden oder öffentlichen Verkehrsmitteln, auf allen Friedhöfen, auf Markt- oder Messegeländen, auf dem Gelände von Sportanlagen, auf Zeltplätzen oder Campingplätzen. Unter Umständen ist es an den genannten Orten möglich, dass in Ausnahmefällen keine Anleinpflicht besteht. Das muss aber ausdrücklich dann so ausgewiesen sein. Auch dort, wo Hundehalter ihre vierbeinigen Weggefährten nicht an der Hundeleine führen müssen, müssen diese ein Halsband mit einer Kennzeichnung tragen, damit bei Bedarf der Halter gefunden werden kann. Die Strafe bei einer Ordnungswidrigkeit kann in Schleswig-Holstein im schlimmsten Fall bis zu 10.000 Euro hoch werden.

Hundehalter von Gefahrhunden müssen in Schleswig-Holstein noch mehr Regeln beachten

Wer in diesem Bundesland einen Hund hält, der unter die Gefahrhundeverordnung fällt, darf dieses Tier außerhalb eines ausbruchssicheren Grundstücks grundsätzlich nur selbst an einer Hundeleine führen, die nicht länger als zwei Meter lang ist. Eine Ausnahme stellt nur dar, wenn der Hund mit einer Person unterwegs ist, die genauso wie der Halter dieses Gefahrhundes eine Befähigungsbescheinigung zum Führen so eines Hundes besitzt. Zusätzlich müssen Gefahrhunde in Schleswig-Holstein immer dann einen Maulkorb tragen, wenn sie das ausbruchssichere Grundstück verlassen, wenn sie nicht extra nach einen Wesenstest durch die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben. Gefahrhunde dürfen generell nur auf eingezäunten und speziell als Hundeauslaufgebiet gekennzeichneten Flächen von der Leine gelassen werden. Wenn nicht die nach dem Wesenstest behördlich erteilte Ausnahmegenehmigung vorhanden ist, dürfen diese Hunde dann zwar auf so einem eingezäunten Hundespielplatz ohne Leine herumlaufen, aber trotzdem nicht ohne Maulkorb, um das mögliche Beißen zu verhindern. Speziell bei den Tieren, die unter die Gefahrhundeverordnung fallen, kann es bei Ordnungswidrigkeiten in Schleswig-Holstein zu einer empfindlich hohen Strafe kommen.