Leinenpflicht in Deutschland
Wo darf der Hund ohne Leine unterwegs sein? Wo gilt die Leinenpflicht? Gibt es auch eine Maulkorbpflicht? Gibt es Vorgaben zur Hundeleine?
Solche Fragen stellen sich die Hundehalter, wenn sie mit dem Vierbeiner in Deutschland unterwegs sind, mit dem treuen Begleiter eine Veranstaltung besuchen oder auch innerhalb der Bundesrepublik ihren Urlaub verbringen. Leider gibt es aber keine bundesweite Regelung – der deutsche Hundehalter muss feststellen, dass es in manchen Bundesländern die Hundeleine daheim gelassen werden kann, in anderen Regionen jedoch eine strenge Leinenpflicht besteht. Wer auf der sicheren Seite des Gesetzes sein will, sollte im Vorfeld Informationen einholen.
Schlussendlich dürfen Jagdschutzberechtigte auf den wildernden Hund schießen; mitunter sind auch hohe Geldstrafen fällig, wenn gegen die Leinenvorschriften verstoßen wird. Zu beachten ist, dass „gefährlich eingestufte Hunde“ immer an der Leine zu führen sind! Diese Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Leinenpflicht Video Dokumentation
Was passiert, wenn der Halter gegen die Bestimmungen verstößt?
Verstößt der Hundehalter gegen die Vorschriften, so muss er mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Die maximale Summe beläuft sich auf 50.000 Euro – in der Regel fällt die Strafe jedoch deutlich niedriger aus, bleibt aber oft im dreistelligen Bereich!
Zu beachten ist des Weiteren, dass an Plätzen oder Orten, die häufig von vielen Menschen besucht werden, in der Regel ein Leinenzwang besteht. Auch in den Bahnen und Bussen muss der Hund angeleint werden. Auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es Hinweisschilder, die auf den Leinenzwang hinweisen. Verstößt der Halter gegen die Vorschriften, so muss er auch hier mit einer erheblichen Geldstrafe rechnen. Ist sich der Hundebesitzer unsicher, so ist er immer auf der sicheren Seite, wenn er den Hund an die Leine nimmt.
Bußgeld bei Verstoß gegen die Leinenpflicht
Bußgeld bei Verstoß | Wald | Jagdgebiet | |
---|---|---|---|
Bayern | - | - | bis 5.000 € |
Nordrhein-Westfalen | - | - | 5.000 € |
Hessen | 50-140€ evtl. Entziehung des Hundes | bis 7500 € | 5.000 € |
Baden-Württemberg | - | - | 5.000 € |
Niedersachsen | maximal 5.000 € | - | - |
Sachsen | 5 - 1.000 € in Leipzig und Dresden | - | - |
Sachsen-Anhalt | 50 - 200 € | - | - |
Thüringen | 25 - 300 € | - | - |
Schleswig-Holstein | bis 10.000 € | 5.000 € | - |
Rheinland-Pfalz | - | - | - |
Saarland | 5.000 € wenn Brutzeit | - | - |
Mecklenburg-Vorpommern | 7.500 € | - | - |
Brandenburg | bis 10.000 € | - | 5.000 € |
Bremen | bis 5.000 € | - | 5.000 € |
Berlin | min. 150 € | - | 5.000 € |
Hamburg | 500 - 600 € | - | 5.000 € |
Gilt die Leinenpflicht in meinem Bundesland?
Baden Württemberg
Der Hund darf ohne Leine laufen. Zu beachten ist, dass die Jagdschutzberechtigten jedoch auf wildernde Hunde schießen dürfen, sofern diese Wild nachstellen und alle Maßnahmen, die zur Sicherung des Hundes getroffen wurden, nicht zum Erfolg geführt haben.
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Bayern
Der Hund darf ohne Leine laufen. Zu beachten ist, dass die Jagdschutzberechtigten jedoch auf einen wildernden Hund schießen dürfen, sofern dieser ein Wild gefährdet.
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Berlin
Der Hund ist an der Leine zu führen. Ein Freilauf wird nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Auch hier dürfen Jagdschutzberechtigte auf den Hund schießen, sofern sich dieser nicht im Einwirkungsbereich des Hundehalters befindet.
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Brandenburg
Der Hund muss an einer kurzen Leine geführt werden. Auch in Brandenburg dürfen die Jagdschutzberechtigten auf den Hund schießen, sofern sich dieser nicht mehr im Einwirkungsbereich des Hundehalters befindet.
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Bremen
Der Hund darf außerhalb der Schonzeit (15. März bis 15. Juli) nur auf den dafür vorgesehenen Waldwegen ohne Leine unterwegs sein. Besteht die Schonzeit, so muss der Hund an der Leine geführt werden. Befindet sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hundehalters, so darf der Jagdschutzberechtigte auf das Tier schießen.
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Hamburg
In Hamburg ist ein allgemeiner Leinenzwang vorgeschrieben. Außnahmen bilden dabei speziell ausgewiesene Flächen. Auf Waldwegen und öffentlichen Wegen gilt ebensfalls die Leinenpflicht für alle Hunde, außer für Hunde die einen Eignungstest absolviert haben. Die Hundeleine ist dabei sehr kurz zu halten.
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Hessen
Der Hund muss an der kurzen Leine geführt werden. Die Hessen-Hunde dürfen jedoch ohne Leine unterwegs sein. Ist der Hund nicht im Einwirkungsbereich des Halters und reichen andere Sicherungsmaßnahmen nicht aus, so darf der Jagdschutzberechtigte auf den Hund schießen.
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Mecklenburg Vorpommern
Der Hund muss an der Leine geführt werden. Befindet sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hundehalters, so darf der Jagdschutzberechtigte auf das Tier schießen.
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Niedersachsen
Der Hund darf außerhalb der Schonzeit (1. April bis 15. Juli) ohne Leine unterwegs sein. Während der Schonzeit muss der Hund an die Leine genommen werden. Befindet sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hundehalters, so darf der Jagdschutzberechtigte auf das Tier schießen.
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Nordrhein Westfalen
Der Hund darf nur auf den Waldwegen ohne Leine unterwegs sein. Befindet sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hundehalters, so darf der Jagdschutzberechtigte auf das Tier schießen.
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Rheinland Pfalz
Der Hund kann ohne Leine unterwegs sein. Befindet sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hundehalters, so darf der Jagdschutzberechtigte auf das Tier schießen.
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Saarland
Auch im Saarland gibt es keine Leinenpflicht. Befindet sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hundehalters, so darf der Jagdschutzberechtigte auf das Tier schießen.
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Sachsen
In Sachsen dürfen die Hunde ebenfalls ohne Leine laufen. Der Jagdschutzberechtigte darf nicht auf den Hund schießen, sofern sich dieser nur vorübergehend aus dem Einwirkungsbereich des Hundehalters entfernt hat.
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Sachsen Anhalt
Der Hund kann außerhalb der Schonzeit (1. April bis 15. Juli) ohne Leine unterwegs sein. Während dieser Schonzeit muss der Hund an der Leine geführt werden. Befindet sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hundehalters, so darf der Jagdschutzberechtigte auf das Tier schießen.
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Schleswig Holstein
Der Hund muss an der Leine geführt werden. Befindet sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hundehalters, so darf der Jagdschutzberechtigte auf das Tier schießen.
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Thüringen
Auch in Thüringen muss der Hund an der Leine geführt werden. Der Jagdschutzberechtigte darf nicht auf den Hund schießen, sofern sich dieser nur vorübergehend aus dem Einwirkungsbereich des Hundehalters entfernt hat.
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