Leinenpflicht in Rheinland-Pfalz – ein entspanntes Unterfangen
Hunde in Rheinland-Pfalz können sich glücklich schätzen, in einem derart hundefreundlichen Bundesland zu leben. Die dortigen Gesetze sehen generell keinen Leinen- oder Maulkorbzwang für die Tiere vor, egal wo sie sich aufhalten. Dennoch sollte bedacht werden, dass zwar die landesweite Regelung keine Vorschriften macht, die einzelnen Städte und Kommunen aber sehr wohl das Recht haben, eigene Bestimmungen und strengere Regeln aufzustellen – was meist auch erfolgt. Für eine eindeutige Aussage sollte man sich daher an die jeweilige Stadtverwaltung wenden und um die notwendigen Informationen bitten, damit man keine Strafe oder ein Bußgeld riskiert.
Vorschriften in Mainz, Ludwigshafen, Koblenz – ein Blick auf die Großstädte
Um zumindest etwas detaillierter auf das Thema einzugehen, möchten wir die größten Städte von Rheinland-Pfalz und deren Vorschriften genauer erläutern. So erhält man einen groben Überblick, wie die rechtlichen Grundlagen in den betreffenden Gebieten und somit auch in weiteren Teilen des Bundeslandes aussehen können.
So müssen in Mainz alle Hundearten im Rahmen von öffentlichen Anlagen der Stadt (Parks, Straßen, Gebäude) angeleint werden. Auch in den Fußgängerzonen der Stadt besteht eine umfangreiche Pflicht zur Anleinung der Tiere. Über die genaue Länge, die die Leine haben darf, wurde jedoch keine Angabe gemacht. In Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten müssen die Tiere ebenfalls an der Leine gehalten werden, im Wald generell besteht dazu jedoch keine Pflicht. Selbige Regelungen gelten auch für die Stadt Koblenz.
In Ludwigshafen müssen die Vierbeiner dagegen auf allen öffentlichen Wegen und Straßen, sowie in Grünanlagen an der Leine gehalten werden. Dennoch stehen den Haltern der Tiere zahlreiche Hundefreilaufflächen zur Verfügung, die den Hunden ausreichend Spielraum für Freizeitaktivitäten, Sozialkontakte und ein schönes Lauferlebnis bieten sollen. Innerhalb dieser Anlagen dürfen die Tiere von der Leine gelassen werden. Lediglich gefährliche Rassen, die die Gesundheit der anderen Tiere oder Menschen im Umkreis gefährden würden, dürfen auf diesen Flächen nicht frei laufen gelassen werden.
Gefährliche Hunde in Rheinland-Pfalz
Während es die Tiere „normaler“ und ungefährlicher Rassen in Rheinland Pfalz sehr leicht haben, sind die Regeln für die sogenannten gefährlichen Tiere umso strenger. So gilt für die auf der Rasseliste befindlichen Vierbeiner im gesamten Gebiet von Rheinland und Pfalz eine strenge Leinenpflicht an jedem öffentlichen Ort, sowie in allen Waldgebieten. Zudem muss darauf geachtet werden, dass die Tiere konstant einen Maulkorb tragen, sobald das private Grundstück oder die eigene Wohnung verlassen wird, um ein Risiko für andere Tiere und Menschen zu minimieren.
Als gefährliche Hundearten gelten drei Rassen, die sich auf der Rasseliste des Bundeslandes befinden (Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Staffordshire Terrier). Aber auch Hunde, die im Rahmen von bissigen Attacken auffällig wurden oder Menschen auf eine aggressive Art anspringen, anbellen oder belästigen können als gefährlich eingestuft werden und fortan den strengeren Regeln unterliegen. Auch das hetzen und reißen von Wild oder Vieh kann dafür sorgen, dass der Hund als gefährlich eingestuft wird und fortan Maulkorb tragen muss. Sollte dem Tier eine ungewöhnlich hohe Bereitschaft zum Kämpfen nachgewiesen werden können oder sich eine außerordentliche Schärfe und Angriffslust entwickeln, gelten diese Regeln ebenfalls. All diese betroffenen Tiere sind in allen öffentlichen Gebieten, im Wald und auch auf freien Hundespielplätzen sowohl an der Hundeleine zu führen, als auch mit einem Maulkorb abzusichern. Lediglich auf dem heimischen Gelände und in der eigenen Wohnung dürfen die Tiere sich frei bewegen – sofern zu jeder Zeit sichergestellt ist, dass sie nicht frei auf öffentliche Gebiete gelangen können.
Weitere Pflichten in Rheinland Pfalz
Neben der Zahlung der Hundesteuer ist es in Rheinland-Pfalz für gefährliche Rassen verpflichtend, sich bei einer Haftpflichtversicherung anzumelden. Eine Pflicht für als ungefährlich geltende Tiere besteht dazu jedoch nicht. Als gefährlich geltende Vierbeiner müssen zudem zwangsweise mit einem Chip ausgerüstet werden, der ihn eindeutig identifizieren kann. Dieser Chip muss nicht nur in den Hund eingepflanzt, sondern im Anschluss auch auf den Hundehalter mit dessen Wohndaten und Kontaktdaten registriert werden.
Mögliche Strafe bei fehlender Hundeleine
Wenn man an den ausgewiesenen Stellen der Leinenpflicht oder Maulkorbpflicht nicht nachkommt, erwarten den Hundehalter des Tieres im gesamten Bundesland mögliche Strafen von bis zu 20.000 € – in der Praxis fallen diese jedoch meist geringer aus. Erst bei mehreren Vorfällen mit ernsthaften Gefahrensituationen können Strafen in dieser Höhe vom Ordnungsamt oder Veterinäramt ausgesprochen werden.
Das durchschnittliche Bußgeld bei einem Vergehen gegen den Leinenzwang beträgt ca. 50-150 €, je nach Situation und Gefahrenlage. Die Strafe für Beißattacken auf Hund oder Mensch liegt jedoch weitaus höher und kann im Ernstfall, sollte es sich um einen sehr aggressiven Hund ohne Möglichkeit der Korrekturerziehung handeln, bis zu einer Einschläferung des Tieres führen. Auch eine Enteignung bei einer Unfähigkeit zur Hundeführung ist möglich, wenn sich der Besitzer des Tieres wiederholt als nicht kompetent genug erweist, um Gefahrensituationen zu vermeiden. Diese Vorfälle sind jedoch sehr selten.