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Die Vorschriften zum Anleinen von Hunden und die Kategorisierung von Hunderassen als „gefährlich“ oder nicht ist in Deutschland Ländersache. Halter von Hunden können also in einem Bundesland einer Pflicht zur Anleinung für ihren Hund unterliegen, der in einem anderen Bundesland frei laufen dürfte.

 

In Bremen ist die Verordnung diesbezüglich verhältnismäßig streng: Ohne Hundeleine kann kaum ein Hundehalter seinen Liebling ausführen, ohne mit einer Strafe rechnen zu müssen. Damit werden natürlich auch unbescholtene Bürger und Tiere von Maßnahmen getroffen, die unter normalen Umständen nicht notwendig wären. Die besondere Situation des Stadtstaates mit seinen vierlerorts existierenden rechtsfreien Räumen macht strenge Regeln im Sinne der normalen Bevölkerung indes mehr als erforderlich.

 

Es gilt die Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, sofern ein Tier gehalten wird, das unter die Definition eines Kampfhundes oder eines gefährlichen Hundes fällt. Für andere Caniden besteht die Pflicht nicht, doch empfehlen die Behörden, eine entsprechende Versicherung abzuschließen: In diesem Bundesland wird in der Regel für den Geschädigten und gegen den Besitzer des Tieres entschieden, was zu einer empfindlichen Strafe führen kann.

Ein restriktives Bundesland

 

Bremen und damit auch Bremerhaven sind in Bezug auf Hunde relativ streng. Es gilt eine strenge Regelung für alle Hunde: Die Halter sind verpflichtet, das Tier in öffentlichen Gebäuden, in Einkaufszentren und Läden des Einzelhandels sowie bei Großveranstaltungen wie etwa Volksfesten oder Freiluft-Konzerten an der Leine zu halten. Besser ist es ohnehin, Tiere nicht auf laute Massenveranstaltungen mitzunehmen, da dies niemandem Freude bereitet.

 

Generell scheint man in diesem Bundesland bzw. in den beiden Städten schlechte Erfahrungen mit Hunden und vor allen Dingen deren Besitzern gemacht zu haben. Dies nimmt nicht Wunder, wenn man die Statistiken für Kriminalität und hier im Besonderen für Drogenkriminalität sowie die grassierende Prostitution betrachtet.

 

Drogenhändler und andere Gestalten des dunklen Milieus verbreiten gerne Angst, indem sie einen Kampfhund bei sich haben, der häufig zu äußerster Aggression erzogen worden ist. Ob dieser eine Hundeleine hat oder nicht, ist im Grunde genommen egal, da es für den „Halter“ ein Leichtes ist, die Leine zu lösen und das Tier auf die Allgemeinheit zu hetzen.

 

Mittlerweile laufen die Tierheime des Stadtstaates über vor nicht mehr vermittelbaren Bestien, die ihren kriminellen Besitzern abgenommen worden sind. Abschiebungen sind für Tiere nicht vorgesehen und daher hat das Land Maßnahmen ergriffen.

 

Prävention und Auflagen für normale Menschen

 

Hundehalter haben in der Hansestadt mit einer Srafe zu rechnen, wenn sie gegen folgende Vorschriften verstoßen: Kampfhunde haben einen Maulkorb zu tragen. Hierbei ist es vollkommen unerheblich, ob der Halter des Tieres behauptet, sein Schützling sei zahm. Die Definition der Rasse „Kampfhund“ obliegt dem regierenden Senat und nicht Tierschutzorganisationen oder gar Züchtern. </br> Die Leinenpflicht gilt auf dem gesamten Territorium des Stadtstaates, wobei natürlich in manchen Parkanlagen niemand einschreitet, wenn der Hund von der Leine gelassen wird, sofern es sich um ein zahmes Exemplar handelt. </br> Eine absolute Leinenpflicht gilt für alle Hunde in der Periode zwischen dem 15. März und dem 15. Juli. Diese Zeit wird als „Nistzeit“ bezeichnet: Am Boden brütende Vögel sowie trächtige Säugetiere wie Reh und Hase und deren Nachwuchs werden gerne von frei laufenden Hunden getötet, was neben anderen Umständen zur bevorstehenden Ausrottung zahlreicher Arten führt. Hundehalter sind nicht nur hier dazu aufgefordert, sich an die geltenden Regeln zu halten, um die Natur zu bewahren.