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Leinenzwang und Maulkorbpflicht – Regeln im europäischen Ausland

 

Wer als Hundehalter gern ins europäische Ausland verreist, ist natürlich begeistert von der Idee, seinen Vierbeiner in den ersehnten Urlaub mitzunehmen. Allerdings haben annähernd alle Länder klare Regelungen zur Leinenpflicht; hier und da gibt es sogar eine Maulkorbpflicht. Wer sich nicht daran hält, muss mit zum Teil sehr empfindlichen Strafen rechnen.

 

Die Bestimmungen sind im Ausland sehr unterschiedlich. Die Hunde ohne Leine laufen zu lassen, ist in der Regel nur auf dem privaten Grundstück und an ausdrücklich ausgewiesenen Plätzen erlaubt. An Stränden sind häufig bestimmte Bereiche als „Hundestrand“ ausgewiesen, wo die Vierbeiner nach Herzenslust herumtoben dürfen. Vor Ort werden die Bestimmungen möglicherweise etwas großzügiger ausgelegt. Dennoch sollten Sie wissen, was im Ausland jeweils erlaubt ist und was nicht, und sich vordergründig daran halten und gegebenenfalls einzelne Absprachen – zum Beispiel mit Ihrem Gastgeber – treffen.

 

In diesem Artikel haben wir für Sie eine Übersicht zusammengestellt, welche Regeln jeweils zu beachten sind.

 

Leinenpflicht in Dänemark

 

Im Vergleich zu Deutschland fällt die Leinenpflicht in Dänemark deutlich strenger aus.

Zwischen dem 1. April und dem 30. September müssen die Vierbeiner am Strand immer an die Leine. In Wäldern sowie in Naturschutzgebieten gilt der Leinenzwang sogar das gesamte Jahr über. In Restaurants sind Hunde übrigens gar nicht geduldet. Dänemark bietet zahlreiche eingezäunte Gebiete, in denen Ihr Vierbeiner nach Herzenslust spielen und rennen darf.

Laut Gesetz ist es der dänischen Polizei erlaubt, bei begründeter Vermutung einen Hund einzuschläfern, wenn er vermeintlich gefährlich ist. Einzelnen Berichten zufolge wird dieses Gesetz vor allem dann angewandt, wenn der Hund einen Menschen angreift. Ein Gesetz aus dem 19. Jahrhundert erlaubt es sogar privaten Grundbesitzern, freilaufende Hunde zu erschießen. Dieses Gesetz ist inzwischen überholt, statt dessen werden Bußgelder in Höhe von umgerechnet etwa 300,00 EUR fällig.

Hunde- und Tierverbände halten ihre Warnungen dennoch aufrecht. Kein Wunder: Wurde Ihr Hund nach Ermessen der Polizei eingeschläfert oder sogar erschossen, bringt ihn auch kein Gesetz zurück! Streunende Hunde, die von den Behörden aufgegriffen werden, müssen vom Besitzer innerhalb von drei Tagen abgeholt werden, und zwar gegen Erstattung sämtlicher angefallenen Kosten. Nach dieser Frist kann der Hund eingeschläfert werden. Daher sollten Sie unbedingt Vorsicht walten lassen und Ihren vierbeinigen Freund im Zweifel anleinen. Für manche Rassen gilt darüber hinaus ein striktes Einreiseverbot.

 

Leinenpflicht in Schweden

 

Zum Schutz der Wildtiere und ihrem Nachwuchs in Wald und Feld herrscht in Schweden zwischen dem 1. März und dem 20. August Leinenzwang. Auch auf den Campingplätzen und innerhalb der Städte besteht in der Regel Leinenpflicht. Hundekot ist vom Hundehalter zwingend zu entfernen.

Ob Ihr Hund im Restaurant erwünscht ist, sollten Sie jeweils direkt mit dem Personal klären. Eindeutige Regelungen gibt es hierzu nicht.

Im Vergleich zu Dänemark verbietet Schweden nicht die Einreise bestimmter Rassen, solange die gesetzlichen Einreisebestimmungen eingehalten werden.

 

Leinenpflicht in Norwegen

 

In Norwegen herrscht ein grundsätzlicher Leinenzwang. Das Mitfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ist zum halben Peis möglich, in Reisezügen dürfen Vierbeiner bis zu einer Schulterhöhe von weniger als 40 cm sogar kostenlos mitfahren.

In manchen Restaurants sind Hunde erlaubt, in anderen nicht. Informieren Sie sich am besten direkt vor Ort, ob Ihr Vierbeiner Ihnen beim Essen Gesellschaft leisten darf.

 

Leinenpflicht in Finnland

 

Leinenpflicht besteht im gesamten Land. In größeren Städten finden Sie in der Regel eingezäunte Flächen, in denen Ihr Hund sich ohne Leine austoben kann.

Auf Campingplätzen sind die Vierbeiner generell erlaubt; an öffentlichen Badestränden sollten Sie auf entsprechende Hinweise achten.

 

Leinenpflicht in den Niederlanden

 

Grundsätzlich herrscht in den Niederlanden Leinenzwang und die Pflicht, die Hinterlassenschaften Ihres Hundes zu entfernen. Viele Strände – darunter auch öffentliche Badestrände – sind jedoch davon ausgenommen. An ausgewiesenen Hundestränden dürfen die Vierbeiner das ganze Jahr über ohne Leine laufen.

Leinenpflicht herrscht außerdem in Erholungs- und während der Brutzeit in Naturgebieten. Achten Sie auf die jeweiligen Bestimmungen, die Sie am jeweiligen Ort ohne Mühe finden werden.

Hunde dürfen die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, müssen dort jedoch ebenfalls an der Leine gehalten werden.

 

Leinenpflicht in Großbritannien

 

Ein allgemeiner Leinenzwang ist auf den britischen Inseln nicht zu finden. Sollten Sie in der freien Natur Schilder finden, die Sie zum Anleinen auffordern, sollten Sie dem unbedingt Folge leisten. Gerade in der Nähe von Weiden und Höfen laufen Schafe und Rinder oft frei herum, und das Hetzen der Tiere wird nicht geduldet!

Sofern Ihr Hund angeleint ist, darf er ausnahmslos in den Bahnen mitfahren. Bei den Busunternehmen gelten unterschiedliche Regelungen, die Sie im Zweifel erfragen sollten.

An den Stränden finden sich zahlreiche ausgewiesene Bereiche, an denen Ihr Hund frei herumlaufen darf. In Pubs, Restaurants und Cafés sind Hunde in der Regel erlaubt, manche der Inhaber werden Sie jedoch höflich und bestimmt in die Außenbereiche bitten.

 

Leinenpflicht in Belgien

 

Im gesamten Land gilt ausnahmslos die Leinenpflicht; für gefährliche Rassen sogar eine Maulkorbpflicht. Die Anordnung erfolgt in der Regel durch die zuständigen Behörden.

Wenn Sie mit Ihrem Hund Urlaub am Strand machen möchten, sollten Sie bedenken, dass vor allem in den Sommermonaten in den meisten Gemeinden Hunde verboten sind. Anders als andere Länder weist Belgien auch nur wenige Hundestrände aus. Eine Sightseeing-Tour eignet sich als Hunde-Urlaub daher wesentlich besser.

In den belgischen Restaurants sind Hunde in der Regel erlaubt. Auch hier klären Sie am besten vor Ort, ob Sie Ihren vierbeinigen Freund mit in den Gastraum nehmen dürfen.

 

Leinenpflicht in Österreich

 

Die Leinen- und Maulkorbpflicht werden in den einzelnen Gemeinden festgelegt; Leine und Maulkorb müssen allerdings immer mitgeführt werden, unabhängig von den Rassen.

Einzelne Regelungen besagen, dass

  • in Ortsgebieten und außerhalb von umzäunten Grundstücken Leinenpflicht herrscht,

 

  • die Hunde in Feld und Wald angeleint werden oder einen Maulkorb tragen müssen,

 

  • die Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Maulkorb tragen müssen oder

 

  • Hunde auf Kinderspielplätzen nicht geduldet sind.

 

Darüber hinaus sind die Hundehalter verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entsorgen.

Auch in Restaurants ist der Maulkorb Pflicht. In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde angeleint sein. Davon ausgenommen sind ausgewiesene Hunde-Auslaufzonen.

Nieder- und Oberösterreich, das Burgenland, Salzburger Land, Kärnten, Steiermark, Tirol und Vorarlberg – sie alle haben ihre eigenen Gesetze zur Leinen- und Maulkorbpflicht. Genauere Informationen finden Sie hier.

 

Leinenpflicht in der Schweiz

 

Ob Ihr Hund in der Schweiz angeleint werden muss, entscheiden die Kantone einzeln. Dies gilt auch für öffentlich zugängliche private Grundstücke wie Wiesen. Restaurantbesitzer dulden in der Regel keine Hunde im Gastraum, auf deren Terrasse stellt Ihr vierbeiniger Freund jedoch selten ein Problem dar.

Wenn Ihr Hund im Urlaub mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen sollen, lösen Sie einfach eine Tageskarte für ihn. Ist Ihr Hund kleiner als 30 cm und kann in einer Transporttasche mitfahren, brauchen Sie gar nichts zu bezahlen.

 

Leinenpflicht in Frankreich

 

Frankreich verpflichtet wie manch andere Länder zum Anleinen, wenn Ihr Hund sich in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Parks oder auf sonstigen öffentlichen Plätzen oder auf der Straße aufhält. Sind Sie Hundehalter eines Vierbeiners der zweiten Kategorie, ist auch der Maulkorb Pflicht.

An den Stränden sind Hunde offiziell nicht geduldet – weder mit noch ohne Leine. Allerdings wird an manch kleineren Stränden großzügig über das Verbot hinweggesehen. Orientieren Sie sich in an den Einheimischen vor Ort oder fragen Sie einfach nach.

 

Leinenpflicht in Portugal

 

In öffentlichen Verkehrsmitteln sind Hunde nicht erlaubt. Die staatliche Eisenbahn macht eine Ausnahme und befördert Ihren Vierbeiner zum halben Preis. Allerdings muss er im Zug einen Maulkorb tragen.

Auch in Portugal sind Hunde an den Stränden nicht erlaubt. An nicht bewachten Stränden wird jedoch gelegentlich über das Verbot hinweggesehen. Ausgewiesene Strandabschnitte für Hunde werden Sie vergeblich suchen. Auch in Restaurants werden Hunde grundsätzlich nicht geduldet.

 

Leinenpflicht in Spanien

 

Wenn Sie mit Ihrem Hund in Spanien Urlaub machen möchten, nehmen Sie auf jeden Fall einen Maulkorb mit. Die Leinen- und Maulkorbpflicht wird regional unterschiedlich gehandhabt, in manchen Regionen ist das Tragen des Maulkorbs in der Öffentlichkeit obligatorisch.

In den beliebten Urlaubsgegenden am Mittelmeer sind vor allem große Hunde nicht gern gesehen, und auch in Behörden und öffentlichen Gebäuden hat Ihr Vierbeiner keinen Zutritt. Auch öffentliche Verkehrsmittel sind für Hunde tabu. Allerdings bieten manche Bahnunternehmen die Mitreise Ihres Hundes in einer Box im Gepäckwagen an.

Es gibt sowohl hundefreundliche Hotels als auch welche, in denen Ihr Vierbeiner nicht erlaubt sind. Fragen Sie nach, denn manchmal hängt es auch einfach von der Größe und der Anzahl Ihrer tierischen Begleiter ab. In Restaurants werden Hunde grundsätzlich nicht geduldet.

Offizielle Hundestrände werden Sie in Spanien kaum finden. In der Hauptsaison sind die Vierbeiner grundsätzlich nicht erlaubt, in den Wintermonaten gelten diese Regelungen nicht bzw. wird Ihr gut erzogener Begleiter problemlos toleriert. An der Atlantikküste finden Sie einige abgelegene Strandabschnitte, die Sie auch im Sommer mit Ihrem Hund nutzen dürfen.

 

Leinenpflicht in Italien

 

Italien ist eines der Länder, in denen Sie als Hundehalter zum Mitführen von Leine und Maulkorb verpflichtet sind. Ob Sie sie benutzen müssen, wird in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich geregelt.

Trägt Ihr Vierbeiner einen Maulkorb, darf er zum halben Preis in Bus und Bahn mitfahren. Auch die Strandordunungen sind sehr großzügig: An Naturstrände dürfen Sie Ihren Begleiter bedenkenlos mitnehmen, an bewirtschafteten Strandabschnitten können Sie einfach um Erlaubnis fragen.

Auch die Restaurants in Italien sind sehr hundefreundlich. Vor allem im Außenbereich darf Ihr Freund Ihnen gern Gesellschaft leisten.

 

Leinenpflicht in Ungarn

 

In der Öffentlichkeit Ungarns besteht in der Regel Leinenpflicht. Möchten Sie Ihren Hund mit in die öffentlichen Verkehrsmittel nehmen, muss er außerdem einen Maulkorb tragen.

Viele Hotels dulden keine Hunde, Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern sind den Vierbeiner gegenüber dagegen häufig sehr gastfreundlich eingestellt.

Für so genannte gefährliche Rassen wie Pitbull, Bullmastiff, Bullterrier und weitere herrscht Einreiseverbot. Auch Mischlinge dieser Rassen sind in Ungarn nicht geduldet.