Skip to main content

In vielen Gegenden innerhalb Deutschlands sind nicht selten Hundehalter mit unangeleinten Hunden zu beobachten. Das ärgert nicht nur so manchen Mitmenschen und sorgt für Gefahren für Mensch und Hund, dies kann dem jeweiligen Verantwortlichen auch viel Geld kosten, denn das Vermeiden der Leine kann in Gebieten mit Leinenzwang bei einer Strafe weitaus teurer werden als viele annehmen. Da die Vorgaben von Bundesland zu Bundesland variieren und besonders Urlaubern daher die Gefahr der Nichteinhaltung droht, informiert sie dieser Artikel über alles, was sie zur Leinenpflicht in Niedersachsen wissen müssen.

 

 Was ist die „generelle Leinenplicht“?

 

Eine „generelle Leinenpflicht“ besteht in der „freien Landschaft“ von dem 1. April bis zum 15. Juli. Dies besagt der 33. Paragraph der niedersächsischen Wald- und Landschaftsordnung (NWaldLG).Die „freie Landschaft“ umfasst Waldflächen, Gewässer und bebaute Ortsteile. Auch beim Baden in Niedersachsen gilt es, den Vierbeiner anzuleinen. In Naturschutzgebieten besteht diese Pflicht sogar ganzjährig. Viele Hundehalter glauben, ausgewiesene Hundefreilaufflächen sind davon automatisch ausgeschlossen. Dies ist falsch. Hier ist Hundebesitzern zu empfehlen, sich genauer bei der Stadt/Gemeinde zu informieren, inwieweit der Leinenzwang an entsprechenden Gebieten besteht. Einige Städte bieten eigene Karten an, in denen die entsprechenden Bereiche gekennzeichnet und veröffentlicht werden.

 

 Wozu überhaupt?

 

Das betreffende Gesetz umfasst die Zeit der Brut-, Aufzucht- und Setzzeit. Dies soll verschiedene neugeborene Tiere und brütende Vögel vor frei herumlaufenden Hunden und der damit einhergehenden Beunruhigung schützen.

 

 Welche Ausnahmen gibt es?

 

Gebäude, Gärten sowie Hofflächen sind von dem generellen Leinenzwang befreit. Befinden sich diese Bereiche im Eigentum des Hundehalters, dürfen die Hunde hier frei laufen. Mieter sollten im Vorhinein mit ihrem Vermieter reden und in ihren Mietvertrag schauen, um sich abzusichern eine Strafe zu vermeiden. Außerdem gilt das Gesetz nicht für Vierbeiner, die rechtmäßig zur Rettung,Blindenführung, dem Hüten oder der Jagd und von der Polizei sowie dem Zoll gebraucht werden.

 

 Gilt das auch für als „gefährlich“ eingestufte Tiere?

 

Die genannten Regelungen beziehen sich nicht auf „als gefährlich eingestufte Hunde“.

In Niedersachsen wird jedoch im Gegensatz zu anderen Bundesländern kein Hund aufgrund seiner reinen Abstammung oder Herkunft als „gefährlich“ eingestuft. Dafür müssen sich konkrete Vorfälle ereignet haben und ein so genannter „Wesenstest“ durchgeführt werden. Mit dieser Regelung gilt Niedersachsen als Bundesland mit modernster Gesetzeslage. Wird ein Hund als „gefährlich“ eingestuft, unterliegt er zumeist einer Leinen- und Maulkorbpflicht. Er darf nur von einer Person mit Erlaubnis geführt werden

 

 Welche Gefahren bestehen bei Nichteinhaltung?

 

Lassen Hundehalter in Niedersachen ihre Vierbeiner trotz der Reglung an entsprechenden Gebieten ohne Hundeleine laufen, so können im Ernstfall zwei Konsequenzen drohen.

Zum einen können Strafen wie Bußgelder in Höhe von bis zu 5000 Euro drohen. Zum anderen dürfen die Jäger in Niedersachen wildernde Hunde töten, wenn sich jeweilige Halter außerhalb der „Einwirkungsmöglichkeit“ befinden. Letzteres ist in der Realität zwar selten, liebevolle Hundebesitzer werden allerdings jegliches Risiko meiden wollen. Ihr Liebling wird es ihnen letztlich verzeihen, wenn sie deshalb zur Hundeleine greifen.

 

 Wo kann ich mich weiter informieren?

 

Weitere Informationen können Sie folgenden Internetseiten entnehmen:

 

https://magazin.deine-tierwelt.de/hundegesetz-in-niedersachsen/

 

Leinenpflicht in Deutschland

 

https://www.ffn.de/on-air/links-infos/natur-tiere/leinenzwang/

 

http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WaldLG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true