Leinenpflicht in Österreich
Österreich ist ein Land, das sowohl Einheimischen als auch Touristen eine großartige Kulisse für Outdoor-Aktivitäten mit Hunden bietet. Doch bei aller Freiheit für Hund und Halter gibt es eine Vielzahl an Regeln zur Leinenpflicht, die insbesondere den Schutz von Wildtieren und die Sicherheit anderer Menschen gewährleisten. In diesem Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Leinenpflicht in Österreich – von den gesetzlichen Grundlagen bis hin zu praktischen Tipps für den Alltag mit Hund.
Die Leinenpflicht in Österreich ist ein zentrales Thema für Hundebesitzer und spielt eine wichtige Rolle für das Zusammenleben von Mensch, Hund und Natur. Da Österreich ein beliebtes Reiseziel für Hundeliebhaber ist, sollten sich sowohl Einheimische als auch Touristen mit den Vorschriften zur Leinen- und Maulkorbpflicht vertraut machen, um Bußgelder und Konflikte zu vermeiden. Dieser Artikel dient als umfassender Leitfaden für die Leinenpflicht in Österreich und enthält wertvolle Informationen für eine entspannte Zeit mit dem Vierbeiner.
Gesetzliche Grundlagen und Regelungen
In Österreich gibt es keine einheitliche, bundesweite Leinenpflicht. Stattdessen sind die Regelungen in den jeweiligen Landeshundegesetzen und teilweise auch auf Gemeindeebene geregelt. Dies bedeutet, dass Hundebesitzer sich immer informieren sollten, welche spezifischen Regelungen in ihrer Region oder an ihrem Urlaubsort gelten.
- Unterschiede nach Bundesländern: Die Vorschriften variieren zwischen den Bundesländern erheblich. Während in Wien zum Beispiel in vielen Bereichen eine strenge Leinen- und Maulkorbpflicht gilt, sind die Regelungen in ländlicheren Gebieten oft lockerer.
- Maulkorbpflicht: In einigen Bundesländern gilt neben der Leinenpflicht auch eine Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Gebäuden.
- Brut- und Setzzeit: Während der Brut- und Setzzeit (März bis Juli) sind in vielen Naturschutzgebieten und Wäldern zusätzliche Regeln zum Schutz der Tierwelt vorgeschrieben.
Die Vorschriften dienen dazu, den Schutz von Wildtieren zu gewährleisten und die Sicherheit von Menschen zu erhöhen. Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Gründe und Vorteile der Leinenpflicht
Die Gründe für die Leinenpflicht sind vielfältig und tragen zur Sicherheit und zum Schutz aller Beteiligten bei:
- Schutz der Wildtiere: Besonders in Natur- und Jagdgebieten ist der Schutz der Wildtiere ein wichtiges Ziel. Freilaufende Hunde können Tiere aufschrecken oder gar verletzen, was vor allem in der Brut- und Setzzeit schwerwiegende Folgen haben kann.
- Vermeidung von Konflikten: Nicht jeder Mensch fühlt sich in der Nähe von Hunden wohl, und nicht alle Hunde sind freundlich zu fremden Tieren oder Menschen. Die Leinenpflicht hilft dabei, solche Konflikte zu minimieren.
- Sicherheit in belebten Gebieten: In Städten und anderen stark frequentierten Orten reduziert die Leinenpflicht das Risiko von Unfällen, indem sie verhindert, dass Hunde in den Straßenverkehr laufen oder Menschen anspringen.
Konkrete Vorschriften für Hundebesitzer in verschiedenen Regionen
Je nach Region gelten unterschiedliche Vorschriften. Hier sind die wichtigsten Regelungen:
- Städtische Gebiete:
- In Städten wie Wien und Graz gilt eine ganzjährige Leinenpflicht in belebten Gebieten, Parks und Fußgängerzonen. An vielen Orten besteht zusätzlich Maulkorbpflicht.
- In Parks und öffentlichen Verkehrsmitteln (insbesondere in Wien) ist die Kombination aus Maulkorb und Leine häufig vorgeschrieben.
- Naturschutzgebiete und Wälder:
- In den meisten Naturschutzgebieten ist die Leinenpflicht sehr strikt, um die dort lebenden Wildtiere zu schützen.
- In bestimmten Waldgebieten können Hunde außerhalb der Brutzeit auch ohne Leine laufen, jedoch nur, wenn sie stets unter Kontrolle des Halters bleiben.
- Saisonale Vorschriften:
- Während der Brutzeit (März bis Juli) gilt in vielen Gebieten eine verschärfte Leinenpflicht.
- In touristischen Gebieten (z. B. beliebten Wanderwegen) sind oft spezielle Regelungen vorhanden, die vor Ort ausgeschildert sind.
Region | Leinenpflicht erforderlich? | Hinweise |
---|---|---|
Städte (z. B. Wien, Graz) | Ganzjährig | Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln |
Naturschutzgebiete | Ganzjährig | Strenge Vorschriften, oft keine Ausnahmen |
Wälder (außerhalb der Brutzeit) | Teilweise | Freilauf erlaubt, wenn der Hund unter Kontrolle bleibt |
Touristengebiete | Saisonabhängig | Lokale Vorschriften beachten, besonders auf Wanderwegen |
Die Vorschriften variieren stark. Daher ist es sinnvoll, sich bei der jeweiligen Gemeinde oder Touristeninformation über regionale Regelungen zu informieren.
Leinen-und Maulkorbpflicht in Niederösterreich:
Auch hier darf eine Gemeinde keine strengeren Bestimmungen erlassen, als im Landesgesetz vorgegeben ist. Es ist jedoch weitaus komplizierter, denn dieses Landesgesetz gilt ausschließlich für dichtverbautes Gebiet, jedoch nicht für das gesamte Gemeindegebiet. So hat die Gemeinde theoretisch das Recht, in unverbautem Gebiet strengere Vorgaben festzulegen. Damit dies nicht getan wird, hat Niederösterreich ein politisches Abkommen geschlossen. Einerseits darf also eine Gemeinde zwar nicht strenger als das Landesgesetz sein, andereseits ist sie sehr wohl berechtigt, eine landesweite Regelung zu lockern. So könnte zum Beispiel der Bürgermeister die Leinenpflicht in einer Fußgängerzone seiner Stadt aufheben, obgleich sie im Landesgesetz verordnet ist.
Allgemein gilt in Niederösterreich derzeit Folgendes: Vierbeiner müssen an öffentlichen Plätzen im Ortsbereich, in Parks und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Teilen von Wohnhausanlagen, die gemeinschaftlich genutzt werden, entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Dies gilt außerdem in baulich oder funktional zusammenhängenden Teilen eines Siedlungsgebietes sowie an Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, in Einkaufszentren, Freizeit-und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und an Zugängen zu Mehrfamilienhäusern.
Für Hunde, die amtsbekannt als gefährlich eingestuft sind, herrscht Leinen- UND Maulkorbpflicht: An den oben genannten Orten, sowie in Hundeauslaufzonen sind sie zwangsweise immer mit Leine und Maulkorb zu führen. Ausnahmen bilden Dienst-, Jagd-oder Rettungshunde sowie Behindertenbegleit-und Therapiehunde während ihrer Ausbildung, des Trainings sowie ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes. Ebenso sind Wachhunde von der Leinen-und Maulkorbpflicht befreit, sofern sie an einer sicheren Laufeinrichtung geführt werden.
Oberösterreich:
Hier besagt das Hundehaltergesetz, dass Sie Ihren Hund an öffentlichen Orten an der Leine oder mit Maulkorb führen müssen. Verpflichtend ist beides in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei größeren Menschenansammlungen wie zum Beispiel in Badeanlagen oder Einkaufszentren.
Burgenland:
Hier hat es sich der Gesetzgeber am Einfachsten gemacht und die Leinen-und Maulkorbpflicht folgendermaßen definiert: Hundehalter haben ihre Tiere so zu beaufsichtigen und zu verwahren, dass Dritte nicht belästigt oder gefährdet werden. Als Belästigung gilt übrigens auch die Verunreinigung von Kinderspielplätzen und vergleichbaren Flächen. Außerhalb abgegrenzter Gebäude und eingefriedeter Grundstücke müssen Sie Ihren Hund an der Leine führen. Laut dem Salzburger Landessicherheitsgesetz sind die Gemeinden dazu ermächtigt, außerhalb von Gebäuden Leinen oder Maulkörbe vorzuschreiben sowie zusätzliche Leinen-und Maulkorbpflicht anzuordnen oder das Mitführen von Hunden an bestimmten Orten zu verbieten. Im Burgenland ist es also den Gemeinden überlassen, wie sie die Dinge handhaben wollen, mit allen Verwirrungen, die das nach sich ziehen kann, besonders wenn man während einer Tour mit dem Hund mehrere Gemeindegrenzen überquert. In diesem Fall können die jeweiligen Behörden Auskunft geben.
Kärnten:
Hier hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Hunde an öffentlichen Orten, an denen mit größeren Menschenansammlungen zu rechnen ist, und frei zugänglichen Teilen von Häusern anzuleinen sind oder einen Maulkorb tragen müssen. Zusätzlich wird vorgeschrieben, auch außerhalb dieser Gebiete Leinen oder Maulkörbe mitzuführen und bei Bedarf einzusetzen. An öffentlichen Orten in der Steiermark gilt ebenfalls: Maulkorb-oder Leinenpflicht. In Parkanlagen sind Hundehalter in jedem Fall dazu verpflichtet, ihre Tiere anzuleinen, außer in gekennzeichneten Hundezonen.
Tirol:
Hier lässt das Tiroler Landespolizei-Gesetz die Gemeinden selbst entscheiden, ob und wo eine Maulkorb-oder Leinenpflicht in Kraft treten soll. Generell hat jeder Hundehalter seine Tiere sicher zu verwahren. In Vorarlberg werden Hundebesitzer auf Landesebene dazu angewiesen, ihre Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Drittpersonen nicht belästigt oder gefährdet werden können. Zusätzlich haben die Gemeinden zum Teil ergänzende Gesetze für Hundehalter angeordnet.
Leinenpflicht in Wien:
Das Wiener Tierschutz-und Tierhaltegesetz sieht vor, dass Hunde an öffentlichen Plätzen wie Straßen, land-und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie an frei zugänglichen Teilen von Häusern und Lokalen entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen werden müssen oder an der Leine zu führen sind. In Parkanlagen und Spielplätzen gilt ebenfalls Maulkorb-oder Leinenpflicht. Für Hunde, die als bissig gelten, besteht an öffentlichen Orten generell Maulkorbpflicht. Ebenfalls verpflichtend ist der Maulkorb an Orten, an denen mit größeren Menschenansammlungen zu rechnen ist, so etwa in Gasthäusern, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Veranstaltungen. Davon ausgenommen sind selbstverständlich Veranstaltungen mit und für Hunde sowie Rettungs-, Assistenz-, Therapie-und andere Diensthunde während ihres Einsatzes.
Falls Hundehalter gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, kann das teuer werden. Besonders in Wien werden von der Polizei regelmäßig Schwerpunktaktionen zur Kontrolle der Einhaltung der Tierhalterbestimmungen durchgeführt. Die Nichtbeachtung der Regelungen kann eine Anzeige, ein Organmandat oder eine Ermahnung zur Folge haben. Üblicherweise beträgt die Verwaltungsstrafe 21 Euro, im Falle einer Anzeige kann sie aber auch erheblich höher ausfallen.
Die Schwerpunktaktionen der Wiener Polizei soll die Hundebesitzern vor allem auch über die 153 Hundeverbotszonen in Wien und das generelle Hundeverbot auf Kinderspielplätzen, auf Friedhöfen, im ganzen Lainzer Tiergarten sowie auf den Steinhofgründen aufklären. Zum Ausgleich genießen Tierfreunde und ihre Lieblinge in der Bundeshauptstadt ihre Freizeit in mehr als 100 Hundezonen auf einer Gesamtfläche von 817.000 Quadratmetern.
Die Stadt Salzburg sieht vor, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen entweder anzuleinen sind oder einen Maulkorb tragen müssen, so dass das Tier jederzeit beherrschbar ist.
In der Stadt Graz sind Leinen oder Maulkörbe an folgenden Orten verpflichtend: An öffentlich zugänglichen Stellen im Stadtgebiet sowie in städtischen Parkanlagen und Hundezonen gilt absolute Leinenpflicht für Hunde. Im Falle der Nichtbeachtung müssen Hundehalter mit Geldstrafen rechnen.
Die Stadt Linz verordnet an öffentlichen Plätzen im Ortsgebiet: Leine oder Maulkorb. In Kinderbetreuungseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Horten müssen Hunde angeleint oder mit Maulkorb geführt werden. An stark besuchten Orten wie Einkaufszentren, Freizeit-und Vergnügungsparks, Lokalen und bei Veranstaltungen, wo größere Menschenansammlungen zu erwarten sind, gilt Leinen-oder Maulkorbpflicht.
In Innsbruck sind sehr komplizierte und ausführliche Bestimmungen zu beachten: Grundsätzlich besteht für Hunde in der Stadt Leinenpflicht. Im Bereich landwirtschaftlicher Kulturen gilt Folgendes: Hunde sind im Zeitraum vom 1. März bis einschließlich 15. Oktober jeden Jahres an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Dasselbe gilt im Bereich nicht abgeernteter Felder bis einschließlich 15. November jeden Jahres. Zudem müssen Hunde an speziell ausgewiesenen Wegen angeleint werden.
Empfohlene Freilaufzonen und hundefreundliche Gebiete
Österreich bietet zahlreiche Möglichkeiten für Hundebesitzer, die ihren Vierbeiner frei laufen lassen möchten. Einige der beliebtesten Freilaufzonen und hundefreundlichen Gebiete sind:
- Freilaufzonen in städtischen Parks: In den meisten großen Städten, darunter Wien, Salzburg und Innsbruck, gibt es ausgewiesene Freilaufflächen in Parks, wo Hunde ohne Leine laufen und spielen dürfen.
- Hundewiesen und -spielplätze: Diese Bereiche sind besonders gut für soziale Hunde geeignet, die Kontakt zu anderen Vierbeinern suchen.
- Hundefreundliche Wanderwege: Zahlreiche Wanderwege, insbesondere in ländlichen Regionen und weniger frequentierten Gebieten, erlauben Hunden das Laufen ohne Leine, vorausgesetzt, sie sind unter Aufsicht und gefährden keine Wildtiere.
Strafen und Bußgelder bei Verstößen
Die Missachtung der Leinenpflicht kann in Österreich mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Die Höhe der Strafen hängt davon ab, in welcher Region der Verstoß begangen wurde und wie schwerwiegend das Vergehen ist.
Jahr | Verstoß | Bußgeld in EUR | Hinweise |
---|---|---|---|
2021 | Hund ohne Leine in städtischem Gebiet | 50 – 150 EUR | Besonders in belebten Bereichen der Stadt |
2022 | Verstoß in Naturschutzgebiet | 200 – 500 EUR | Strengere Strafen in sensiblen Gebieten |
2023 | Verstoß während der Brutzeit | 250 – 600 EUR | Kontrolle durch lokale Behörden |
2023 | Wiederholter Verstoß | Bis zu 1.000 EUR | Strafen steigen bei wiederholtem Verstoß |
Die Behörden in Österreich nehmen Verstöße gegen die Leinenpflicht ernst und bestrafen Wiederholungstäter härter, um die Sicherheit und den Tierschutz zu gewährleisten.
Leinenpflicht für Touristen mit Hund
Touristen mit Hund sollten sich ebenfalls an die österreichischen Vorschriften zur Leinenpflicht halten. Die Vorschriften können je nach Region unterschiedlich sein und sind oft strenger als in anderen Ländern.
- Unterschiede zu anderen Ländern: In Österreich sind die Vorschriften zur Leinen- und Maulkorbpflicht teilweise strenger, besonders in Städten und Naturschutzgebieten.
- Tipps für Touristen:
- Wenden Sie sich an die lokale Touristeninformation, um die Regelungen für den jeweiligen Urlaubsort zu erfahren.
- Beachten Sie die Beschilderung an Wanderwegen und öffentlichen Orten, da hier oft Hinweise zur Leinenpflicht gegeben werden.
- Hundefreundliche Unterkünfte und Ausflugsziele: Viele Unterkünfte und Restaurants in Österreich sind hundefreundlich. Informieren Sie sich vorab, um sicherzustellen, dass der Hund in den öffentlichen Bereichen erlaubt ist und gegebenenfalls angeleint bleibt.
Durch die Einhaltung dieser Regeln können Touristen Konflikte und Bußgelder vermeiden und ihre Zeit in Österreich mit Hund in vollen Zügen genießen.
Häufige Missverständnisse und Mythen
Es gibt einige Missverständnisse, die zu Verstößen gegen die Leinenpflicht führen können. Hier sind einige gängige Mythen:
- Mythos 1: „In Wäldern gibt es keine Leinenpflicht“
Tatsächlich variiert die Leinenpflicht in Wäldern stark je nach Region, und in Naturschutzgebieten gilt sie meist ganzjährig. - Mythos 2: „In Österreich gilt die Leinenpflicht nur für große Hunde“
Die Leinenpflicht gilt unabhängig von der Größe des Hundes, insbesondere in städtischen Bereichen und Naturschutzgebieten. - Mythos 3: „In der Nebensaison gibt es keine Leinenpflicht“
In einigen Gebieten (besonders städtischen und Naturschutzgebieten) gilt die Leinenpflicht ganzjährig, unabhängig von der Saison.
Indem Hundebesitzer über diese Missverständnisse aufgeklärt werden, können sie sicherstellen, dass sie die Regeln korrekt einhalten und Missverständnisse vermieden werden. Eine sorgfältige Vorbereitung und das Wissen um die regionalen Vorschriften können helfen, Strafen zu umgehen und für alle eine positive Erfahrung zu schaffen.
Regelungen für Assistenzhunde und gefährliche Hunde
In jedem Fall ist es ratsam, sich in der jeweiligen Gemeinde in Österreich genau über die Bestimmungen zu informieren. Die Gemeinden sind es auch, die die Höhe der Hundesteuer festlegen. In manchen Bundesländern sind Dienst-und Blindenhunde von der Leinenpflicht ausgenommen oder erst vor kurzem Gesetze zur Haltung von Kampfhunden bekannt gemacht worden. Daher kann es sein, dass für bestimmte Rassen und Mischlinge strengere Vorschriften in Bezug auf Leinen und Maulkörbe zu beachten sind. Zum Teil muss für die Haltung ein Antrag auf Bewilligung gestellt werden.
Zusammenfassung: Leinenpflicht in Österreich
Die Leinenpflicht in Österreich mag auf den ersten Blick restriktiv erscheinen, doch sie dient dem Wohl aller – sowohl der Tiere als auch der Menschen. Ein respektvoller Umgang mit den Vorschriften schützt die heimische Flora und Fauna und trägt zu einem harmonischen Zusammenleben bei. Ein gut erzogener und angeleinter Hund wird von der Gesellschaft meist positiv wahrgenommen, was auch das allgemeine Bild von Hundebesitzern in der Öffentlichkeit verbessert.
Für einen reibungslosen Aufenthalt mit Hund in Österreich ist es wichtig, sich über die jeweiligen lokalen Bestimmungen zur Leinenpflicht zu informieren. Wer die Vorschriften kennt und respektiert, kann gemeinsam mit seinem Vierbeiner eine großartige Zeit in Österreich genießen. Egal ob in den Bergen, Wäldern oder in der Stadt – mit Rücksichtnahme und dem Einhalten der Regeln steht einem unbeschwerten Abenteuer mit Hund nichts im Weg.