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Hundeführerschein machen – das müssen Sie beachten

In vielen deutschen Bundesländern sowie in weiteren deutschsprachigen Staaten wird für die Haltung eines Hundes ein Führerschein verlangt. Mancherorts ist dies noch nicht Pflicht. Dennoch lohnt es sich für Tier und Mensch, sich mit den Prüfungsinhalten und somit dem geliebten Vierbeiner vor einer Anschaffung intensiv auseinanderzusetzen. Risiken für andere und Ihr eigenes Familienumfeld lassen sich dadurch von vornherein minimieren.

Was ist ein Hundeführerschein?

Der Besitz eines Hundeführerscheins ist die Bestätigung für Ihre Fähigkeit als Hundehalter, besonders gut mit Ihrem Hund umgehen zu können. Er beschreibt, dass Ihr Hund gut erzogen und gehorsam ist, dass somit keine Gefahr von ihm für Artgenossen oder Menschen ausgeht. Traurige Beißvorfälle beweisen seit Jahrzehnten, wie wichtig gute Hundekenntnisse und das Interesse am Tier sind. In manchen Regionen erhalten Sie durch Vorlage der Suchkundebescheinigung sogar von den Kommunen und Behörden Privilegien hinsichtlich der Leinenpflicht. Nicht jeder, der mit einem Hund spazieren geht, muss auch einen Hundeführerschein mitführen. Aber mindestens vom Besitzer wird dies verlangt. Ein schöner Nebeneffekt des Hundeführerscheins entsteht für Hundeanfänger. Durch die Prüfungsvorgaben lernen diese sofort ganz viel über Rassen, Sozialisierung, Erziehung und Bedürfnisse der Vierbeiner. Diejenigen mit bereits großer Hundeerfahrung erkennen womöglich eigene Fehler von früher und beheben diese künftig. In jedem Fall ist der Hundeführerschein ein Gewinn für Herrchen, Hund und Umfeld.

Wer ist zum Nachweis der Suchkundebescheinigung verpflichtet?

Jeder, der noch nie einen Hund besessen hat,  darf diesen erst nach bestandener Prüfung anschaffen. Denn einige Hunderassen können nur gefahrlos gehalten werden, wenn Sie mehr über deren Zuchthintergründe und somit Verhaltensbesonderheiten kennen. Hundehalter, die in den letzten zehn Jahren bereits einen Hund problemlos für mindestens zwei Jahre hielten,  müssen keine Sachkundebescheinigung nachweisen. Viele machen dies trotzdem, auch aus Rücksicht auf womöglich weniger erfahrene Familienmitglieder. Außerdem dürfen Veterinärmediziner, Jäger und Tierheimbetreiber Hunde jeder Rasse ohne Hundeführerschein halten. Ausgenommen von der Pflicht zum Nachweis sind auch alle anderen Familienmitglieder neben dem eigentlichen Hundebesitzer.  Es liegt in dessen Verantwortung, diese für Spaziergänge mit dem Tier und dessen vorübergehende Betreuung ausreichend zu befähigen.

Ohne Pflicht den Hundeführerschein ablegen?

Empfehlenswert ist es, generell den Hundeführerschein zu machen. Können Sie diesen nachweisen, gibt es bei der Auswahl Ihrer Lieblingsrasse in keinem deutschen Bundesland eine Einschränkung. Schön ist am Hundeführerschein auch, dass dieser beispielsweise in Hamburg zur Erlaubnis führt, Ihren Hund ohne Leine auszuführen. Übrigens: Wenn Sie so gerne einen Hund haben möchten, lohnt sich für Sie, zunächst viel über dessen angeborene Eigenheiten, Erziehung und Ihr späteres Miteinander zu lernen. Dabei erfahren Sie auch über sich selbst spannende Fakten. Solche können Sie schließlich bei der Hundehaltung mit viel Freude anwenden. Die Pflicht zum Hundeführerschein wird sich künftig auf mehr Bundesländer und EU-Staaten ausweiten. Vor diesem Hintergrund zeigen Sie bereits vor der Verpflichtung Ihr Verantwortungsbewusstsein für eine vernünftige Hundehaltung.

So läuft die Sachkundeprüfung für den Hundeführerschein ab

Die drei Prüfungsteile für den Hundeführerschein sind teilweise theoretisch, viel stärker aber praktisch ausgelegt. Damit sollen Fehler der Vergangenheit mit teilweise fatalen Folgen für Mensch und Hund künftig vermieden werden. In diese Bereiche ist die Prüfung in allen deutschen Bundesländern derzeit gegliedert:

Prüfungsteil Sachkunde

Sachkunde für Sie als Hundebesitzer verlangt Grundkenntnisse über Ihren Hund. Wie sollten Sie ihn halten, ihn ausbilden und mit ihm umgehen? Was wissen Sie über Körpersprache, Kommunikation und rassebedingtes Verhalten? Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie mindestens 80 % der Punkte in den Prüfungsfragen erreichen.

Prüfungsteil Gehorsam

Ein gehorsamer Hund reagiert angstfrei und jederzeit zuverlässig auf die Kommandos seines Besitzers. Er ist also nicht aus Angst gehorsam, sondern wegen der tiefen, vertrauensvollen Bindung zum Herrchen. Ausgeführt wird dieser Prüfungsteil unter verschiedenen Umgebungsbedingungen wie Begegnung mit anderen Hunden, fremden Menschen in der Innenstadt oder auf unvorhersehbaren Firmengeländen. Bei gutem Gehorsam lässt sich Ihr Hund selbst in Schrecksekunden optimal kontrollieren.

Prüfungsteil Sozialverträglichkeit

Hier werden Alltagssituationen in einer am häufigsten zu erwartenden Öffentlichkeit geprüft. Ist der Hund gut gehalten und ausgebildet, wird er trotz Ablenkungen, Stress oder bislang unbekannter Reize friedlich reagieren. Selbst bei Anspannung in der Begegnung mit Artgenossen und fremden Menschen bleibt er auf die Befehle des Besitzers fixiert und zeigt eine grundlegende, weil vertrauensvolle Gelassenheit.

FAQ zum Hundeführerschein

Ziel des Hundeführerscheins ist die sichere Begegnung zwischen Hund und Hund bzw. Hund und Mensch ohne Verletzungsrisiken für beide Seiten. Doch immer noch empfinden viele Hundeanfänger den Leinenzwang oder die nötige Sachkundeprüfung als reine Schikane der Behörden. Dabei profitieren auch Sie selbst davon, mehr über den Umgang mit Ihrem langjährigen vierbeinigen Begleiter zu lernen. Die folgenden Fragen tauchen besonders häufig auf und sollen daher hier verständlich beantwortet werden:

Was kostet der Hundeführerschein?

Höchstens 28 Euro werden derzeit verlangt, wenn Sie sich zur Prüfung für den Hundeführerschein anmelden möchten. Gerechnet auf ein langes, entspanntes Zusammenleben ist dies eine Kleinigkeit, nicht mehr als die zwei Zeckenbänder pro Jahr oder ein paar Packungen mehr Hundeleckerli. Durch diese günstige Berechnung können auch finanziell schlecht gestellte Menschen ihre Sachkunde problemlos nachweisen.

Wie sind die Bedingungen für die Prüfung zum Sachkundenachweis?

  • Ihr Hund ist wenigstens 12 Monate alt, Sie selbst mindestens 16 Jahre. Bei vorliegender (eventuell kindlicher) Erfahrung mit Hunden darf der menschliche Prüfungskandidat auch jünger sein.
  • Ihr Hund ist nicht erkrankt und hat kein körperliches Handicap. Denn dies würde für den Test mit Hundeleine und Gehorsam eine unzumutbare Belastung bedeuten.
  • Ein Dopingtest bestätigt vor Prüfungsbeginn, dass Ihr Hund nicht mit bewusstseinsverändernden Arzneien oder Sedativa behandelt wurde.
  • Nur Sie selbst oder die nächste Bezugsperson bringen Ihren Hund zur Prüfung. Immerhin geht es hier um Vertrauen und Bindung.
  • Testhunde und fremde Testpersonen dürfen vorher keinen Kontakt zum Hund gehabt haben. Wichtig ist die angemessene, hundgerechte Reaktion auf gewiss unbekannte Personen und Artgenossen.
  • Sie dürfen für den Test zur Leinenpflicht gerne akustische und optische Zeichen setzen. Falls Sie bereits einen Hund besitzen: Dessen Reaktion zeigt die tiefe Bindung zu Ihnen. Falls Sie Anfänger sind: Die Prüfer erkennen, dass Sie mit Hund und Leine sowie weiteren Situationen fachgerecht umgehen können.
  • Motivation ist ein Prüfungsindiz für Ihre tatsächlich erlangte Sachkunde. In jeder Prüfungssituation kommunizieren Sie und Ihr Hund unmissverständlich und für andere verlässlich.
  • Sie führen Ihren Hund trotz Leinenzwang mit einem Halsband ohne Angstauslöser oder gar Schmerzverursachung zur Sachkundeprüfung. Keinerlei Zwang verbessert das Miteinander und ist daher ein Ausschlusskriterium.
  • Körperliche Kontrollversuche schließen Sie von der Sachkundeprüfung aus. Jeder ordentlich gehaltene Hund gehorcht nämlich trotz Leinenpflicht motiviert und ohne jegliche Anzeichen von Angst Ihren Anweisungen.
  • Pausen während der Sachkundeprüfung sind bei speziellen Stressanzeichen Ihres Hundes zulässig. Das bedeutet noch nicht das Aus für den erfolgreichen Abschluss.
  • Ausschließlich der Prüfer weist an, was Sie und Ihr Hund pro Prüfungsteil erledigen sollen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, sich über diese Anweisungen hinwegzusetzen.
  • Nur zugelassene Prüfer dürfen Ihnen die Prüfung für den Hundeführerschein abnehmen. Dabei darf es sich nicht um Ihren aktuell beauftragten Hundeprüfer handeln. Die Reaktionen auf unbekannte Autoritäten (menschlich) sind entscheidend für eine sachdienliche Prüfungseinschätzungen.
  • Erst nach bestandener theoretischer Prüfung werden Sie binnen drei Jahren zur praktischen Prüfungen zugelassen. Danach müssten Sie die Theorie wiederholen.
  • Die einzelnen Tests der praktischen Prüfungen finden in Etappen von höchstens 60 Minuten pro Prüfungsteil statt.
  • Selbst bei der Prüfung mit einem bisherigen Problemhund können Sie durch Ihre erworbene Sachkunde beweisen, dass Sie zu seiner Haltung und Kontrolle in der Lage sind. Also ist es durchaus sinnvoll, sich nach ausreichender Vorbereitung und bei entsprechender Erfahrung auch mit einem Traumahund oder sonstwie auffälligen Hund zur Sachkundeprüfung anzumelden. Sie beide und Ihr Umfeld profitieren davon durch mehr Sicherheit und eine jederzeit entspanntere Begegnung.

Was bedeutet das Zentralregister für die Hundehaltung?

Das Zentralregister schreibt seit dem 01.07.2011 vor, dass jeder Hund ab spätestens dem sechsten Lebensmonat gechipt wird. Dieser Chip enthält eine Kennnummer und Angaben zum Halter. Zum einen kann dadurch niemand mehr einen Hund ohne bezahlte Hundesteuer halten. Zum anderen ist es leichter, die Zugehörigkeit eines Hundes im Fall des Verlustes oder nach Beißvorfällen zu ermitteln.

Wann und wo kann die Prüfung abgelegt werden?

Überall in Deutschland, in der Schweiz und inzwischen weiteren EU-Mitgliedsstaaten gibt es anerkannte Prüfer, welche die Prüfung der Sachkunde im Umgang mit Hunden abnehmen dürfen. Wer genau dafür in Ihrer Region zertifiziert ist, liegt als Liste beim Landwirtschaftsministerium, in Hundeschulen und Veterinärämtern sowie bei Kommunen im Internet und per Flyer vor Ort aus. Selbst bei eventuell höheren Prüfungskosten sollten Sie sich ausschließlich an diese Fachkreise wenden. Denn es gibt trotz besserer Aufklärung noch immer „schwarze Schafe“, die aufgrund eigener mangelnder Fachkenntnis nicht den nötigen Blick und die eigene Befähigung besitzen, Sie und Ihren Hund vor künftigen Zweifeln und Risiken zu schützen.

Gelten bereits bestandene Prüfungen auch jetzt noch?

Haben Sie schon zu freiwilligen Zeiten den Hundeführerschein bestanden? Wenn der damalige Prüfer bereits von en zuständigen Behörden anerkannt war, brauchen Sie diesen nicht zu wiederholen. Einmal nachgewiesen, besteht lebenslanges Vertrauen in Ihren Sachverstand im Umgang selbst mit komplizierten Hundecharakteren. Falls Sie neugierig sind: Jederzeit dürfen Sie für neue Rasseinteressen oder einen speziellen Hund den Führerschein wiederholen. Es gibt hierfür keinerlei Einschränkung in der Wiederholung. Zum Beispiel erfordert die Haltung von Herdenschutzhunden gelegentlich deutlich mehr Hunde- und Rasseerfahrung als die Haltung von Kampfhunden. Sie profitieren von diesem Vergleich also lebenslang auch im Interesse Ihres künftig neuen vierbeinigen Favoriten.

Fazit:

Der Hundeführerschein wird nach ellenlanger Diskussion endlich in immer mehr deutschen Bundesländern eingeführt. Er ist ein Plus für Hund und Halter. Denn durch mehr Erfahrung mit Rasse, Charakter und Verhalten gelingt lebenslang bessere und somit stressfreiere Kontrolle selbst in brenzligen Situationen.

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